Bernhard Antener
    Fürsprecher
    Urs Kunz
    lic. phil. et lic. utr. iur., Notar
    Melanie Althaus
    Notarin, MLaw
    Hannes Tanner
    Fürsprecher und Notar
    Jürg Egger
    Fürsprecher und Notar
    Beat Röthlisberger
    Immobilien-Verwalter
    Kirchgasse 9
    Postfach 529
    3550 Langnau
    Tel 034 408 00 40
    Fax 034 408 00 50
    info@egger-tanner.ch

    Ich kaufe / verkaufe ein Haus

    Braucht es überhaupt einen Notar?

    Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung geht es um sehr viel Geld. Der Gesetzgeber wollte die Parteien vor Übereilung schützen und eine Rechtsbelehrung sicherstellen. Der Kauf eines Grundstücks kann darum nicht «auf einem Bierdeckel» vereinbart werden.

    Steuern beim Verkäufer / beim Käufer

    Macht der Verkäufer einen Gewinn, bezahlt er Grundstückgewinnsteuern. Diese können teuer sein. Je länger ein Eigentümer die Liegenschaft besass, desto günstiger sind die Steuern(Besitzesdauerabzug). Wertvermehrende Ausbauten (Anbau eines Wintergartens, Anbau einer Garage) können auch nach 30 Jahren abgezogen werden, aber nur, sofern Belege vorhanden sind!

    Wer kauft ist praktisch Bürge für diese Grundstückgewinnsteuern des Verkäufers. Macht der Verkäufer Konkurs oder wandert er aus, holt der Fiskus das Geld beim Käufer. Hat dieser kein Geld mehr (er hat ja den Kaufpreis bezahlt), lässt ihm der Kanton die Liegenschaft versteigern. Die Verträge von EGGER TANNER + PARTNER schützen Sie vor einer solchen Katastrophe.

    Der Käufer trägt die Handänderungssteuer von 1.8% des Kaufpreises. Diese Steuer muss durch den Notar eingezogen werden. Das ist mit ein Grund, warum der Notar als «teuer» erscheint.

    Die Bank verlangt einen «Schuldbrief». Was ist das?

    Die Hypotheken sind die billigsten Kredite. Die Bank vereinbart nur einen tiefen Preis (Zins), sofern sie die Liegenschaft/Wohnung als Sicherheit, als Pfand hat. Der Schuldbrief gibt dem Gläubiger (in der Regel der Bank) das Recht, die Liegenschaft zu versteigern, sofern der Eigentümer die Zinsen nicht mehr bezahlen kann. Der Schuldbrief setzt einen Grundbucheintrag voraus. Auch hier hat der Gesetzgeber - vor allem als Übereilungsschutz - die Verurkundung durch einen Notar vorgeschrieben.

    Checkliste

    Sie können die Checkliste "Kaufvertrag" als pdf-Datei herunterladen und sie am PC oder ausgedruckt ausfüllen. Sie ist sehr umfassend. Es macht nichts, wenn sie nicht alle Felder ausfüllen können. Rufen Sie uns an.