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Ich kaufe / verkaufe ein HausBraucht es überhaupt einen Notar?Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung geht es um sehr viel Geld. Der Gesetzgeber wollte die Parteien vor Übereilung schützen und eine Rechtsbelehrung sicherstellen. Der Kauf eines Grundstücks kann darum nicht «auf einem Bierdeckel» vereinbart werden. Steuern beim Verkäufer / beim KäuferMacht der Verkäufer einen Gewinn, bezahlt er Grundstückgewinnsteuern. Diese können teuer sein. Je länger ein Eigentümer die Liegenschaft besass, desto günstiger sind die Steuern(Besitzesdauerabzug). Wertvermehrende Ausbauten (Anbau eines Wintergartens, Anbau einer Garage) können auch nach 30 Jahren abgezogen werden, aber nur, sofern Belege vorhanden sind! Die Bank verlangt einen «Schuldbrief». Was ist das?Die Hypotheken sind die billigsten Kredite. Die Bank vereinbart nur einen tiefen Preis (Zins), sofern sie die Liegenschaft/Wohnung als Sicherheit, als Pfand hat. Der Schuldbrief gibt dem Gläubiger (in der Regel der Bank) das Recht, die Liegenschaft zu versteigern, sofern der Eigentümer die Zinsen nicht mehr bezahlen kann. Der Schuldbrief setzt einen Grundbucheintrag voraus. Auch hier hat der Gesetzgeber - vor allem als Übereilungsschutz - die Verurkundung durch einen Notar vorgeschrieben. ChecklisteSie können die Checkliste "Kaufvertrag" als pdf-Datei herunterladen und sie am PC oder ausgedruckt ausfüllen. Sie ist sehr umfassend. Es macht nichts, wenn sie nicht alle Felder ausfüllen können. Rufen Sie uns an. |
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