Egger, Tanner und Partner - Notariat und Advokatur in Langnau - Illustration

Notariat in Langnau

    Bernhard Antener
    Fürsprecher
    Urs Kunz
    lic. phil. et lic. utr. iur., Notar
    Melanie Althaus
    Notarin, MLaw
    Hannes Tanner
    Fürsprecher und Notar
    Jürg Egger
    Fürsprecher und Notar
    Beat Röthlisberger
    Immobilien-Verwalter
    Kirchgasse 9
    Postfach 529
    3550 Langnau
    Tel 034 408 00 40
    Fax 034 408 00 50
    info@egger-tanner.ch

    Notariat

    Wir empfehlen uns für sämtliche Notariatsarbeiten, wie

    • Erledigung von Erbschaften
    • Errichtung von Testamenten
    • Errichtung von Ehe- und Erbverträgen
    • Gesellschaftsverträge für Konkubinat, Partnerschaften, Gesellschaften
    • Uebertragungen von Grundstücken mit Kauf- oder Abtretungsvertrag
    • Parzellierung von Grundstücken
    • Begründung von Stockwerkeigentum an Mehrfamilienhäusern
    • Ausarbeitung und Durchführung juristischer Konzepte für grössere Ueberbauungen (in Zusammenarbeit mit Architekten und Planern)
    • Beratung bei Finanzierungen sowie Errichtung von Schuldbrief für Hypotheken und Kredite
    • Gründung von Gesellschaften
    • Erledigung von Handelsregister-Einträgen
    • etc.

    Wir werden Ihnen in nächster Zeit Fall-Beispiele präsentieren können.

    Was macht der Notar? Welche Ausbildung hat er? Wann brauche ich einen Notar?

    Der Notar ist ein Volljurist mit abgeschlossenem Studium. Im Unterschied zum Anwalt (Fürsprecher, Advokat) wird er nicht dann beigezogen, wenn man mit jemandem «Krach» oder Probleme mit einer Behörde (Strafrecht, Strassenverkehr, Baubewilligung etc.) hat, sondern...

    Wichtigste Aufgabe des Notars ist es, zukünftigen Streit durch klare, umfassende Verträge zu vermeiden. Für verschiedene wichtige Dokumente hat der Gesetzgeber den Beizug eines Notars vorgeschrieben, zum Beispiel für Verträge über Liegenschaften und Eigentumswohnungen, Eheverträge, AG- und GmbH-Gründungen. Als Vorbeugung gegen Übereilung und als Garantie für umfassende, klare Abmachungen können solche Verträge nicht "auf einem Bierdeckel" abgeschlossen werden.

    Sowohl Jürg Egger als auch Hannes Tanner haben ihre Studien nicht nur als Fürsprecher abgeschlossen, sondern auch als Notar. Sie lassen die Erkenntnisse aus Prozessen in ihre notariellen Urkunden einfliessen.