• Checkliste im Todesfall
    Bernhard Antener
    Fürsprecher
    Urs Kunz
    lic. phil. et lic. utr. iur., Notar
    Melanie Althaus
    Notarin, MLaw
    Hannes Tanner
    Fürsprecher und Notar
    Jürg Egger
    Fürsprecher und Notar
    Beat Röthlisberger
    Immobilien-Verwalter
    Kirchgasse 9
    Postfach 529
    3550 Langnau
    Tel 034 408 00 40
    Fax 034 408 00 50
    info@egger-tanner.ch

    Todesfall in der Familie

    Der "Siegelungsbeamte" kommt. Checkliste.

    Checkliste ist in Arbeit.

    Woran muss ich denken? Inventar und Erbteilung.

    Braucht es in jedem Fall einen Notar?

    Falls die verstorbene Person über ein Rohvermögen (vor Abzug der Schulden) von mehr als Fr. 100'000.00 verfügt, verlangt die Steuerverwaltung ein Inventar. In einigen Kantonen erstellt dieses Inventar ein Beamter. Der Kanton Bern hat diese Aufgabe den Notaren übertragen. Die Erben können den Notar im ganzen Kanton frei wählen. Eingesetzt wird der von den Erben bestimmte Notar durch den Regierungsstatthalter.

    Ein Inventar ist zudem zu empfehlen, falls zu befürchten ist, dass die verstorbene Person (noch nicht bekannte) Schulden hinterlässt oder sich zu Bürgschaften verpflichtet hat. Aufgrund des Inventars können sich die Erben über die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft entscheiden.

    Ist das Vermögen kleiner als Fr. 100'000.00 verlangt die Steuerverwaltung "nur" eine spezielle Steuererklärung für die Erbschaftssteuer (Erbschaftssteuer-Anzeige).