![]() |
Aktuelles | Lageplan | Über uns | ||
|
|||||
Todesfall in der FamilieDer "Siegelungsbeamte" kommt. Checkliste.Checkliste ist in Arbeit. Woran muss ich denken? Inventar und Erbteilung.Braucht es in jedem Fall einen Notar?Falls die verstorbene Person über ein Rohvermögen (vor Abzug der Schulden) von mehr als Fr. 100'000.00 verfügt, verlangt die Steuerverwaltung ein Inventar. In einigen Kantonen erstellt dieses Inventar ein Beamter. Der Kanton Bern hat diese Aufgabe den Notaren übertragen. Die Erben können den Notar im ganzen Kanton frei wählen. Eingesetzt wird der von den Erben bestimmte Notar durch den Regierungsstatthalter. |
|||||