Bernhard Antener
      Fürsprecher
      Urs Kunz
      lic. phil. et lic. utr. iur., Notar
      Melanie Althaus
      Notarin, MLaw
      Hannes Tanner
      Fürsprecher und Notar
      Jürg Egger
      Fürsprecher und Notar
      Beat Röthlisberger
      Immobilien-Verwalter
      Kirchgasse 9
      Postfach 529
      3550 Langnau
      Tel 034 408 00 40
      Fax 034 408 00 50
      info@egger-tanner.ch

      Nachbarrecht und Überbauungen

      Wegrechte, Quellenrechte, Parzellierungen, Näherbaurechte, gemeinsame Heizung und Einstellhalle

      Ohne Grundbucheintrag wirkt ein Vertrag (z.B. zwischen Nachbarn) nur zwischen den beiden Parteien, die ihn abgeschlossen haben. Verkauft der Nachbar sein Haus, ist der Erwerber nicht mehr an das Näherbaurecht gebunden, das ihm der Verkäufer mit der Unterschrift auf dem Baugesuchsplan einräumte

      EGGER TANNER + PARTNER durften bei vielen komplexen Überbauungen die rechtliche Grundordnung entwerfen und sich so eine grosse Erfahrung aneignen.