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Nachbarrecht und ÜberbauungenWegrechte, Quellenrechte, Parzellierungen, Näherbaurechte, gemeinsame Heizung und EinstellhalleOhne Grundbucheintrag wirkt ein Vertrag (z.B. zwischen Nachbarn) nur zwischen den beiden Parteien, die ihn abgeschlossen haben. Verkauft der Nachbar sein Haus, ist der Erwerber nicht mehr an das Näherbaurecht gebunden, das ihm der Verkäufer mit der Unterschrift auf dem Baugesuchsplan einräumte EGGER TANNER + PARTNER durften bei vielen komplexen Überbauungen die rechtliche Grundordnung entwerfen und sich so eine grosse Erfahrung aneignen. |
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